9. Das Bannbackhaus Das Bannbackhaus diente gemeinnützigen Zwecken. In diesem Backhaus besaß die Gemeinde, die es an einen Bäcker, den „Bannbäcker auch Baubäcker“ genannt, verpachtet hatte, eine gute Einnahmequelle. Das Backhaus war, wie Mühle, mit einer Banngerechtigkeit begabt: Die Bürger von Odernheim waren gehalten, im Bann- backhaus ihr Brot zu backen. Sie hatten dafür den „Backzins“ zu entrichten. In einer Gemeinderechnung aus dem Jahre 1599 wird unter „Gemein Inam gellt: 5 f dises Jars auß der gemeinen Backhaus von veltin beckern zu Zins empfangen“. aufgeführt. Ein weiterer Beleg für ein Backhaus, im Grundsteuer-Kataster von 1843 (Plan Nr. 235) wird im Gemeindeeigentum neben dem Obertor, Backhaus und Wohnhaus aufgeführt. Ausgang des 18. Jahrhunderts hat auch dieser Bann ein Ende genommen.
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